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AGB

1. Art und Umfang der Leistung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. - Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich festgelegt werden.

2. Abnahme der Leistung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

3. Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise werden sowohl als
Netto- wie auch als Bruttopreise ausgewiesen.

4. Stornierung

Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist kostenlos bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn möglich. Erfolgt eine kurzfristigere Stornierung werden 50% des zu erwartenden bzw.. angebotenen Reinigungsumfangs berechnet.

5. Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

6. Nachbesserung

Bei berechtigter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Reinigung informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen.

7. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Sollten die Vertragspartner Nichtkaufleute sein, bleibe es bei der Gerichtsstandregelung.

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